Ihr Kanton · Appenzell Ausserrhoden

Kryptowährungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden deklarieren

In Appenzell Ausserrhoden werden Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis unter «übrige Guthaben» deklariert. Ein Screenshot des Wallets per 31. Dezember oder der Steuerreport der Plattform wird systematisch verlangt.

Quelle: schriftliche Antworten der Kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden, September 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenWertschriftenverzeichnis, «übrige Guthaben». Keine eigene Bezeichnung in der kantonalen Software.
BelegeScreenshot des Wallets per 31. Dezember oder Steuerreport der Plattform: wird systematisch verlangt. Angaben zu einzelnen Transaktionen können im Einzelfall verlangt werden.
Kantonales MerkblattKeines veröffentlicht. Es besteht eine interne, nicht veröffentlichte Veranlagungspraxis.

Häufige Fragen

Wo deklariert man Kryptowährungen in Appenzell Ausserrhoden?

Im Wertschriftenverzeichnis, unter «übrige Guthaben».

Muss man in Appenzell Ausserrhoden immer einen Beleg beilegen?

Ja: Ein Screenshot des Wallets per 31. Dezember oder der Steuerreport der Plattform wird systematisch verlangt.

Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Appenzell Ausserrhoden weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.

Kostenlosen Leitfaden erhalten   Die anderen Kantone

Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offiziellen Anleitungen, die Ihrer Steuererklärung beiliegen, noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Begriffe in Anführungszeichen sind jene des kantonalen Formulars oder der kantonalen Software, im deutschen Originalwortlaut. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.