Ihr Kanton · Appenzell Innerrhoden
In Appenzell Innerrhoden werden Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis unter «Übrige Guthaben» deklariert. Der Kanton verlangt einen Beleg über den Bestand per 31. Dezember und über die Bruttoerträge des gesamten Steuerjahres.
Quelle: schriftliche Antwort der Kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Innerrhoden, 29. September 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.
| Wo deklarieren | Wertschriftenverzeichnis, «Übrige Guthaben». |
| Belege | Ein geeigneter Beleg über den Bestand per 31. Dezember und über die Bruttoerträge des gesamten Steuerjahres. |
| Kantonales Merkblatt | Keines, auch keine schriftlichen Weisungen irgendwelcher Art. |
Im Wertschriftenverzeichnis, unter «Übrige Guthaben».
Ein Beleg über den Bestand per 31. Dezember und über die Bruttoerträge des gesamten Steuerjahres.
Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.
Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Appenzell Innerrhoden weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.
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