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Kryptowährungen im Kanton Bern deklarieren

Im Kanton Bern werden Kryptowährungen im Formular 3, «Éléments de fortune», unter «Autres capitaux non déclarés ailleurs» deklariert. Wenn Sie viele davon halten, kann online eine separate Liste eingereicht werden. Der Kanton veröffentlicht ein TaxInfo-Merkblatt «Cryptomonnaies» auf Deutsch und Französisch.

Quellen: TaxInfo-Merkblatt «Cryptomonnaies» der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Version vom 8. Februar 2024; schriftliche Antworten der Steuerverwaltung, September 2026 (per E-Mail erteilte, unverbindliche Auskünfte). Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenFormular 3, «Éléments de fortune / Autres capitaux non déclarés ailleurs». Bei vielen Kryptowährungen ist online eine separate Liste möglich.
SchwelleKeine. Die Steuerverwaltung hält schriftlich fest, dass es keine Mindestschwelle gibt.
BelegeEs obliegt der steuerpflichtigen Person, ihre Guthaben und Einkünfte in Kryptowährungen nachzuweisen. Kein spezifisches Formular.
Kantonales MerkblattTaxInfo-Merkblatt «Cryptomonnaies», öffentlich. Interne Abläufe werden nicht bekanntgegeben.

Häufige Fragen

Wo werden Kryptowährungen im Kanton Bern deklariert?

Im Formular 3, «Éléments de fortune», unter «Autres capitaux non déclarés ailleurs». Bei einer grossen Anzahl kann online eine separate Liste eingereicht werden.

Gibt es in Bern einen Mindestbetrag, unter dem man seine Kryptowährungen nicht deklarieren muss?

Nein. Die Steuerverwaltung schreibt es unmissverständlich: Es gibt keine Mindestschwelle. Es obliegt der steuerpflichtigen Person, ihre Guthaben und Einkünfte nachzuweisen.

Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Bern weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.

Kostenlosen Leitfaden erhalten   Die anderen Kantone

Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offiziellen Anleitungen, die Ihrer Steuererklärung beiliegen, noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Begriffe in Anführungszeichen sind jene des kantonalen Formulars bzw. Merkblatts; sie stammen aus der französischen Fassung, die uns vorliegt. Die Bezeichnungen der deutschen Fassung sind hier nicht wiedergegeben, weil wir sie nicht überprüft haben. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.