Ihr Kanton · Glarus
In Glarus werden Kryptowährungen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert, Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuer), wo die offizielle Wegleitung sie ausdrücklich nennt. Sie werden zum Jahresendkurs eingetragen, mit einem Auszug des digitalen Wallets.
Quellen: Wegleitung zur Steuererklärung 2026 des Kantons Glarus (Seiten 25 bis 28); schriftliche Antworten der Steuerverwaltung, September 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.
| Wo deklarieren | Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, Kolonne B – Werte ohne Verrechnungssteuer. Die Wegleitung nennt ausdrücklich virtuelle Zahlungsmittel bzw. Kryptowährungen, zum Beispiel Bitcoins. |
| Belege | Auszug des digitalen Wallets. Auszüge werden stichprobenweise verlangt, wobei die Wahrscheinlichkeit mit den Beträgen steigt. |
| Vorlage | Derzeit keine. |
| Weisung | Es besteht eine interne Weisung; sie wird nicht bekanntgegeben. |
| Kantonales Merkblatt | Kein Merkblatt zu Kryptowährungen: Wegleitung 2026 und Vorgaben der ESTV. |
Im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuer), zum Jahresendkurs, mit einem Wallet-Auszug.
Nein. Auszüge werden stichprobenweise verlangt, wobei die Wahrscheinlichkeit mit den Beträgen steigt.
Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.
Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Glarus weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.
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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offiziellen Anleitungen, die Ihrer Steuererklärung beiliegen, noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Begriffe in Anführungszeichen sind jene des kantonalen Formulars oder der kantonalen Software, im deutschen Originalwortlaut. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.