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Kryptowährungen im Kanton Neuenburg deklarieren

Im Kanton Neuenburg gibt es keine eigene Rubrik: Kryptowährungen werden zusammen mit den übrigen Werten des beweglichen Vermögens deklariert. Der Bestand Ihres digitalen Wallets muss der Steuererklärung beigelegt werden; eine separate Liste wird ebenfalls akzeptiert.

Quellen: schriftliche Antworten des Service des contributions (Steuerverwaltung) des Kantons Neuenburg, September und 1. Oktober 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenZusammen mit den übrigen Werten des beweglichen Vermögens. Keine eigene Rubrik.
BelegeDer Bestand des digitalen Wallets ist der Steuererklärung bei der Einreichung beizulegen, jedes Jahr. Eine separate Liste wird ebenfalls akzeptiert.
WeisungEs besteht eine interne Weisung; sie ist nicht veröffentlicht und wird nicht nach aussen bekanntgegeben.
EinreichefristAuf Ihrem Formular angegeben. Fristerstreckung auf schriftliches, begründetes Gesuch oder über den Guichet unique: bis 30. April kostenlos, danach bis zu 40 Franken Gebühren. Keine Erstreckung über den 31. Oktober hinaus.

Häufige Fragen

Wo werden Kryptowährungen im Kanton Neuenburg deklariert?

Zusammen mit den übrigen Werten des beweglichen Vermögens, ohne eigene Rubrik, zu den Referenzwerten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Muss man in Neuenburg für Kryptowährungen einen Beleg beilegen?

Ja. Der Bestand des digitalen Wallets muss der jährlichen Steuererklärung bei der Einreichung beigelegt werden. Eine separate Liste wird ebenfalls akzeptiert.

Was löst in Neuenburg eine Anforderung von Belegen aus?

Gemäss dem Service des contributions werden zusätzliche Belege verlangt, wenn die Vermögensentwicklung nicht nachvollziehbar ist, sei es nach oben oder nach unten. Es handelt sich weder um eine Betragsschwelle noch um eine Stichprobenkontrolle.

Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Neuenburg weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Neuenburger Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.

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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offiziellen Anleitungen, die Ihrer Steuererklärung beiliegen, noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.