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Kryptowährungen im Kanton Nidwalden deklarieren

In Nidwalden werden Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis deklariert. In der kantonalen Software eTax haben sie eine eigene Vermögensart, «Kryptowährungen», unter «übriges Guthaben». Der Kanton hat weder ein eigenes Merkblatt noch eine eigene Weisung: Er wendet das Arbeitspapier der Eidgenössischen Steuerverwaltung an.

Quelle: schriftliche Antwort des Kantonalen Steueramts Nidwalden, 13. Oktober 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenWertschriftenverzeichnis; in eTax Vermögensart «Kryptowährungen» unter «übriges Guthaben».
BelegeDetaillierte Steuerauszüge (Tax Reports) der Plattformen, Wallet-Auszüge, Bankauszüge. Fehlen sie, werden sie je nach Situation eingefordert.
SchwelleKeine: Der Kanton legt keine Betragsgrenze fest.
VorlageKeine.
Kantonales MerkblattWeder eigenes Merkblatt noch eigene Weisung: Arbeitspapier der ESTV vom 14. Dezember 2021.

Häufige Fragen

Wo sind Kryptowährungen in Nidwalden zu deklarieren?

Im Wertschriftenverzeichnis. Wählen Sie in eTax die Vermögensart «Kryptowährungen» unter «übriges Guthaben».

Welche Belege sind in Nidwalden einzureichen?

Detaillierte Steuerauszüge, die Wallet-Auszüge und die Bankauszüge. Fehlen sie, fordert die Verwaltung sie je nach Situation ein, ohne Betragsschwelle.

Der Rest hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember gilt, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind eidgenössisch und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Nidwalden weiter: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereitlegen sollten.

Kostenlosen Leitfaden erhalten   Die anderen Kantone

Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offizielle Wegleitung zu Ihrer Steuererklärung noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Begriffe in Anführungszeichen sind jene des kantonalen Formulars oder der kantonalen Steuersoftware, im deutschen Originalwortlaut. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.