Ihr Kanton · Schaffhausen
In Schaffhausen werden Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis unter «Übrige Guthaben» deklariert. Der Kanton veröffentlicht einen «Praxistipp» zu Kryptowährungen und Token; massgebend ist die online aufgeschaltete Version, unabhängig von der Steuerperiode.
Quellen: Praxistipp «Kryptowährungen / Token — Deklaration für natürliche Personen» der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen; schriftliche Antwort der Steuerverwaltung, 14. Oktober 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.
| Wo deklarieren | Wertschriftenverzeichnis, «Übrige Guthaben», mit Bezeichnung und Steuerwert. |
| Belege – Vermögen | Ausdruck der Wallet, gegebenenfalls ein Screenshot. Nicht systematisch verlangt: Der Kanton begrüsst es, wenn der deklarierte Wert dokumentiert ist, und bei grösseren Veränderungen ist das von Vorteil. Wallet-Nummern sind zurzeit noch nicht Pflicht, das kann sich aber ändern. |
| Belege – Erträge | Gutschriftsanzeige oder ein anderer Beleg über den Eingang. |
| Vorlage oder Formular | Keine. |
| Kantonales Merkblatt | Praxistipp «Kryptowährungen / Token», online veröffentlicht. Gültig ist die online aufgeschaltete Version, unabhängig von der Steuerperiode; der Kanton behält sich die Prüfung von Einzelfällen vor. |
Im Wertschriftenverzeichnis unter «Übrige Guthaben», mit Bezeichnung und Steuerwert.
Sie werden nicht systematisch verlangt, aber der Kanton begrüsst es, wenn der deklarierte Wert dokumentiert ist, besonders bei grösseren Veränderungen. Wallet-Nummern sind zurzeit noch nicht Pflicht.
Der Rest hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember gilt, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind eidgenössisch und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.
Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Schaffhausen weiter: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereitlegen sollten.
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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offizielle Wegleitung zu Ihrer Steuererklärung noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Begriffe in Anführungszeichen sind jene des kantonalen Formulars oder der kantonalen Steuersoftware, im deutschen Originalwortlaut. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.