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Kryptowährungen im Kanton Schwyz deklarieren

In Schwyz werden Kryptowährungen als solche, mit ihrer Bezeichnung, im Wertschriftenverzeichnis eingetragen. Es gibt weder eine besondere Rubrik noch einen spezifischen Code noch formelle Anforderungen an die Belege: Der Kanton erwartet Unterlagen, welche die Deklaration nachvollziehbar und überprüfbar machen.

Quelle: schriftliche Antwort der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, 18. September 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenWertschriftenverzeichnis, mit der Bezeichnung jeder Kryptowährung. Keine besondere Rubrik und kein besonderer Code.
BelegeKeine formellen Anforderungen: Unterlagen, welche die Deklaration nachvollziehbar und überprüfbar machen.
Kantonales MerkblattKeines: Der Kanton stützt sich ausschliesslich auf das Arbeitspapier der ESTV.

Häufige Fragen

Wo sind Kryptowährungen in Schwyz zu deklarieren?

Im Wertschriftenverzeichnis, als solche, mit ihrer Bezeichnung. Es gibt weder eine besondere Rubrik noch einen besonderen Code.

Welche Belege sind in Schwyz einzureichen?

Der Kanton schreibt keine Liste vor: Er erwartet Unterlagen, welche die Deklaration nachvollziehbar und überprüfbar machen.

Der Rest hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember gilt, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind eidgenössisch und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Schwyz weiter: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereitlegen sollten.

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