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Kryptowährungen im Kanton St. Gallen deklarieren

In St. Gallen werden Kryptowährungen in der kantonalen Software im Bereich Finanzen deklariert, unter andere Vermögenswerte, Kategorie Kryptowährungen. Bei einer Plattform oder einer eigenen Wallet verlangt der Kanton einen überprüfbaren Auszug, die Wallet-Adressen und die Übersicht über alle Transaktionen.

Quellen: kantonale Informationsseite zu Kryptowährungen (sg.ch); schriftliche Antwort des Kantonalen Steueramts St. Gallen, September 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenBereich Finanzen, andere Vermögenswerte, Kategorie Kryptowährungen, dann Auswahl der Währung.
Belege — Schweizer BankBei einer Anlage, deren Gegenpartei eine Schweizer Bank ist (zum Beispiel Swissquote): die entsprechenden Bank- und Steuerauszüge.
Belege — Plattform oder WalletÜberprüfbarer Auszug, Wallet-Adresse(n) sowie Übersicht über alle Transaktionen mit den zugehörigen Adressen und Erträgen.
Kantonales MerkblattEigene Informationsseite auf sg.ch.

Häufige Fragen

Wo sind Kryptowährungen in St. Gallen zu deklarieren?

Im Bereich Finanzen, bei den anderen Vermögenswerten, Kategorie Kryptowährungen.

Welche Belege verlangt der Kanton St. Gallen?

Bei einer Plattform oder einer eigenen Wallet: einen überprüfbaren Auszug, die Wallet-Adressen und die Übersicht über alle Transaktionen. Bei einer Schweizer Bank: deren Bank- und Steuerauszüge.

Der Rest hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember gilt, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind eidgenössisch und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton St. Gallen weiter: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereitlegen sollten.

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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offizielle Wegleitung zu Ihrer Steuererklärung noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Der Eingabeweg ist sinngemäss wiedergegeben; die genauen Bezeichnungen können in der kantonalen Steuersoftware leicht abweichen. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.