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Kryptowährungen im Kanton Wallis deklarieren

Im Wallis werden Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis, Rubrik 3200, deklariert. Da die Software VSTax keine eigene Kategorie dafür kennt, wählen Sie die Kategorie «Autres» (übrige). Belege werden für jede Position verlangt: Sie müssen den Bestand Ihrer Guthaben per 31. Dezember nachweisen können.

Quellen: schriftliche Antwort der kantonalen Steuerverwaltung (Service cantonal des contributions) des Kantons Wallis, 16. Oktober 2026; Wegleitung zur Steuererklärung des Kantons Wallis. Aktualisiert am 16. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenIm Wertschriftenverzeichnis, Rubrik 3200.
In VSTaxKategorie «Autres» (übrige): Die Software kennt keine eigene Kategorie für Kryptowährungen.
BelegeWerden systematisch verlangt, wie für jede Position der Steuererklärung. Kein standardisiertes Dokument: Sie müssen den Bestand Ihrer Guthaben per 31. Dezember auf die eine oder andere Weise nachweisen können.
FormularKein besonderes Formular: Der Anhang zum Wertschriftenverzeichnis genügt.
WeisungKeine veröffentlichte kantonale Weisung. Der Kanton folgt den Empfehlungen der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Einreichefrist31. März. Kostenlose Fristerstreckung bis 30. Juni auf Online-Gesuch, danach kostenpflichtig bis 30. September.

Häufige Fragen

Wo werden Kryptowährungen im Kanton Wallis deklariert?

Im Wertschriftenverzeichnis, Rubrik 3200. In der Software VSTax, die keine eigene Kategorie für Kryptowährungen kennt, wählen Sie die Kategorie «Autres» (übrige).

Muss man im Wallis für Kryptowährungen Belege einreichen?

Ja. Im Wallis werden für jede Position der Steuererklärung Belege verlangt, Kryptowährungen eingeschlossen. Ein standardisiertes Dokument gibt es nicht: Sie müssen den Bestand Ihrer Guthaben per 31. Dezember nachweisen können, in der Form, die Ihre Plattform oder Ihre Wallet ermöglicht.

Hat das Wallis ein Formular oder eine Weisung für Kryptowährungen?

Nein. Der Anhang zum Wertschriftenverzeichnis genügt, und der Kanton hat keine Weisung veröffentlicht. Die kantonale Steuerverwaltung folgt den Empfehlungen der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Wallis weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in VSTax erfassen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.

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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offiziellen Anleitungen, die Ihrer Steuererklärung beiliegen, noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Bezeichnung in Anführungszeichen ist jene der französischsprachigen Fassung von VSTax. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.