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Kryptowährungen im Kanton Jura deklarieren

Im Jura werden Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis deklariert. Die Steuererklärungssoftware kennt keine eigene Rubrik dafür: Stellt Ihre Plattform einen Steuerauszug aus, fügen Sie ihn unter «Relevés fiscaux bancaires, relevés supplémentaires» (Bank-Steuerauszüge, zusätzliche Auszüge) bei; andernfalls deklarieren Sie Ihre Kryptowährungen unter «Actions / Fonds de placement» (Aktien / Anlagefonds). Legen Sie den Steuerauszug bei oder, falls es keinen gibt, Belege zu Ihren Guthaben und deren Steuerwert.

Quellen: schriftliche Antwort der Sektion natürliche Personen (Section des personnes physiques) der Steuerverwaltung (Service des contributions) des Kantons Jura, 20. Oktober 2026. Aktualisiert am 20. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenIm Wertschriftenverzeichnis.
In der SoftwareKeine eigene Rubrik für Kryptowährungen. Mit Steuerauszug Ihrer Plattform: Rubrik «Relevés fiscaux bancaires, relevés supplémentaires». Ohne Auszug: Rubrik «Actions / Fonds de placement».
BelegeDer Steuerauszug der Plattform, sofern vorhanden. Sonst die Belege, mit denen sich Ihre Guthaben und deren Steuerwert bestimmen lassen.
MerkblattKein kantonales Merkblatt, keine Weisung und keine Wegleitung zu Kryptowährungen.
Staking, Airdrops, DeFiKeine kantonale Haltung, auch nicht zu Token, die nicht auf der Kursliste der ESTV stehen: Der Kanton verweist auf die Informationen und Anleitungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
EinreichefristAuf Ihrem Formular angegeben. Das Gesuch um Fristerstreckung ist vor Ablauf der Frist mit dem kantonalen Formular an die Steuerverwaltung zu richten.

Häufige Fragen

Wo werden Kryptowährungen im Kanton Jura deklariert?

Im Wertschriftenverzeichnis. Die Steuererklärungssoftware kennt keine eigene Rubrik für Kryptowährungen: Stellt Ihre Plattform einen Steuerauszug aus, fügen Sie ihn unter der Rubrik «Relevés fiscaux bancaires, relevés supplémentaires» (Bank-Steuerauszüge, zusätzliche Auszüge) bei; andernfalls deklarieren Sie Ihre Kryptowährungen unter der Rubrik «Actions / Fonds de placement» (Aktien / Anlagefonds).

Welche Belege braucht es im Jura für Kryptowährungen?

Den Steuerauszug Ihrer Plattform, sofern vorhanden. In allen anderen Fällen die Belege, mit denen sich Ihre Guthaben und deren Steuerwert bestimmen lassen.

Hat der Jura ein Merkblatt zu Kryptowährungen, Staking oder DeFi?

Nein. Der Kanton hat kein Merkblatt, keine Weisung und keine Wegleitung zu Kryptowährungen veröffentlicht und hat keine eigene Haltung zu Token, die nicht auf der Kursliste der ESTV stehen, zu Staking, Airdrops oder dezentralisierten Finanzen (DeFi). Er verweist auf die Informationen und Anleitungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Alles Weitere hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember massgebend ist, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind bundesrechtlich und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Jura weiter ins Detail: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in der jurassischen Steuererklärungssoftware erfassen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereithalten sollten.

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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offiziellen Anleitungen, die Ihrer Steuererklärung beiliegen, noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Die Bezeichnungen in Anführungszeichen sind jene der französischsprachigen Steuererklärung des Kantons Jura. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.