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Kryptowährungen im Kanton Waadt deklarieren

Im Kanton Waadt gehören Kryptowährungen nicht ins Wertschriftenverzeichnis. Sie werden unter Code 420 der Steuererklärung deklariert, «Numéraire, billets de banque, or, autres métaux précieux et crypto-monnaies» (Bargeld, Banknoten, Gold, andere Edelmetalle und Kryptowährungen). In VaudTax akzeptiert diese Rubrik nur einen Gesamtbetrag: Wenn Sie mehrere Kryptowährungen besitzen, legen Sie eine detaillierte Liste Ihres gesamten Bestands bei.

Quelle: schriftliche Antwort der Direction générale de la fiscalité (kantonale Steuerverwaltung) des Kantons Waadt, Oktober 2026. Aktualisiert am 14. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Wo deklarierenCode 420, zusammen mit Bargeld, Gold und Edelmetallen. Nicht im Wertschriftenverzeichnis.
In VaudTaxDie Rubrik akzeptiert nur einen Gesamtbetrag, ohne Bezeichnung. Bei mehreren Kryptowährungen eine detaillierte Liste beilegen.
SchwelleKeine. Die Kontrolle berücksichtigt die Höhe der Beträge, von Fall zu Fall.
BelegeAuf Verlangen: auf der Plattform oder im Wallet ausgedruckte Auszüge; je nach Fall werden Screenshots akzeptiert.
Kantonales MerkblattBisher hat der Kanton kein Merkblatt zu Kryptowährungen veröffentlicht.
Einreichefrist15. März. Automatische Toleranzfrist bis 30. Juni, danach bis 30. September auf Gesuch über e-Délai, einzureichen zwischen dem 16. Mai und dem 30. Juni. Kostenlos.

Häufige Fragen

Gehören Kryptowährungen in der Waadt ins Wertschriftenverzeichnis?

Nein. Der Kanton Waadt ordnet sie dem Code 420 der Steuererklärung zu, zusammen mit Bargeld, Gold und anderen Edelmetallen. Die meisten anderen Kantone führen sie hingegen im Wertschriftenverzeichnis.

Wie sind mehrere Kryptowährungen in VaudTax zu deklarieren?

Die Rubrik unter Code 420 akzeptiert nur einen Gesamtbetrag. Erfassen Sie den Gesamtwert in Franken per 31. Dezember und legen Sie eine detaillierte Liste bei: jeder Token, seine Menge, der verwendete Kurs und sein Wert.

Müssen in der Waadt auch kleine Beträge in Kryptowährungen deklariert werden?

Ja. Der Kanton legt keine Schwelle fest. Die Kontrolle berücksichtigt die Höhe der Beträge, deklariert werden muss aber unabhängig vom Betrag.

Welche Belege verlangt die Waadtländer Steuerverwaltung?

Sie verlangt sie bei Bedarf, nicht systematisch: auf der Plattform oder im Wallet ausgedruckte Auszüge und je nach Fall einfache Screenshots.

Der Rest hängt nicht vom Kanton ab. Was steuerbar ist, welcher Wert per 31. Dezember gilt, wie Staking oder Airdrops behandelt werden: Diese Regeln sind eidgenössisch und gelten in der ganzen Schweiz. Sie werden in den häufigen Fragen und im kostenlosen Leitfaden erklärt.

Stufe 2, in Vorbereitung, geht für den Kanton Waadt weiter: welcher Kurs für einen Token gilt, der nicht auf der Kursliste der ESTV steht, wo Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops zu deklarieren sind, wie Sie Ihre Kryptowährungen in VaudTax darstellen und welche Unterlagen Sie ab dem 31. Dezember bereitlegen sollten.

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Diese Seite fasst die von der kantonalen Verwaltung mitgeteilte Praxis zusammen; sie ersetzt weder die offizielle Wegleitung zu Ihrer Steuererklärung noch eine persönliche Beratung. Die Fristen ändern sich von Jahr zu Jahr: Prüfen Sie sie auf Ihrem Formular. Auch die Angaben und Kontaktdaten auf dieser Seite können sich ändern: Wir aktualisieren sie regelmässig, massgebend ist aber das angegebene Aktualisierungsdatum. Fragen Sie im Zweifel bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.